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Kinder wirksam schützen – mit Verantwortung und Fachlichkeit
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) setzt ein starkes Signal:
Kinder und Jugendliche in Einrichtungen nach § 34 SGB VIII sollen besser geschützt, ihre Rechte gestärkt und ihre Beteiligung gesichert werden. Diese Zielrichtung verdient uneingeschränkte Zustimmung – denn jeder junge Mensch hat ein Recht auf Sicherheit, Wertschätzung und individuelle Förderung.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis:
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft oft eine Lücke. Gut gemeinte gesetzliche Vorgaben geraten mitunter zu starren Regularien, die Fachkräfte binden und schnelle, passgenaue Hilfe erschweren. Schutz darf nicht zur reinen Verwaltungssache werden – er braucht Beziehung, Zeit und den Raum für pädagogisches Handeln auf Augenhöhe.